Hinweisgebersystem

Als Mitarbeiter oder externe Person können Sie Hinweise im Sinne dem HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) anonym ohne Angabe von Kontaktdaten melden, eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können jedoch freiwillig Ihre Kontaktdaten angeben, falls eine direkte Kommunikation gewünscht ist.

Sie können als Hinweisgeber begründete Verdachtsmoment, Informationen und Wissen über Rechtsverletzungen zu nachfolgenden Bereichen melden:

  • Öffentliches Auftragswesen;
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Produktsicherheit und -konformität;
  • Verkehrssicherheit;
  • Umweltschutz;
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
  • öffentliche Gesundheit;
  • Verbraucherschutz;
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.;
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne von Art. 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß besonderen Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, sowie für Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Schutz als Hinweisgeber
Das HSchG gewährt jedem Hinweisgeber Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße oder berechtigtes Fehlverhalten, zu den oben beschriebenen Bereichen melden. Bewusste Falschmeldungen und/oder Anschwärzen von Personen ist in jedem Fall nicht erlaubt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Sonstige Meldungen
Personalangelegenheit, Fragen allgemeiner Natur oder persönliche Beschwerden sollen in diesem System nicht gemeldet werden, sondern mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden.

Nach einer Meldung
Jede Meldung wird geprüft und es erfolgt eine Ersteinschätzung. Handelt es sich um einen relevanten Hinweis, werden die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet. Um eine Kommunikation zu ermöglichen, notieren Sie sich bitte das Passwort zu Ihrer Meldung, da ansonsten aufgrund der Anonymität keinerlei Möglichkeit besteht, mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Folgen Sie dem untenstehenden Link, um einen Vorfall gemäß dem HSchG über das anonyme Hinweisgebersystem zu melden:

To the whistleblower system