Als Mitarbeiter oder externe Person können Sie Hinweise im Sinne dem HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) anonym ohne Angabe von Kontaktdaten melden, eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können jedoch freiwillig Ihre Kontaktdaten angeben, falls eine direkte Kommunikation gewünscht ist.
Sie können als Hinweisgeber begründete Verdachtsmoment, Informationen und Wissen über Rechtsverletzungen zu nachfolgenden Bereichen melden:
Schutz als Hinweisgeber
Das HSchG gewährt jedem Hinweisgeber Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße oder berechtigtes Fehlverhalten, zu den oben beschriebenen Bereichen melden. Bewusste Falschmeldungen und/oder Anschwärzen von Personen ist in jedem Fall nicht erlaubt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Sonstige Meldungen
Personalangelegenheit, Fragen allgemeiner Natur oder persönliche Beschwerden sollen in diesem System nicht gemeldet werden, sondern mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden.
Nach einer Meldung
Jede Meldung wird geprüft und es erfolgt eine Ersteinschätzung. Handelt es sich um einen relevanten Hinweis, werden die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet. Um eine Kommunikation zu ermöglichen, notieren Sie sich bitte das Passwort zu Ihrer Meldung, da ansonsten aufgrund der Anonymität keinerlei Möglichkeit besteht, mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Folgen Sie dem untenstehenden Link, um einen Vorfall gemäß dem HSchG über das anonyme Hinweisgebersystem zu melden: